Fördersätze der FKG-Förderung
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Förderungen aus dem FKG-Programm.
Die FKG-Förderung der Sanierungsberatung ist 2023 ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden. Laufende Anträge werden aber noch gefördert.
Alternativ ist eine Förderung eines individuellen Sanierungsfahrplans möglich. Die Fördersätze betragen max. 650 € für Gebäude mit 1 & 2 Wohneinheiten bzw. max. 850 € bei 3 und mehr Wohneinheiten.
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung während der Umsetzung der Maßnahmen durch einen anerkannten Energieberater ist Voraussetzung für die Förderung.
Baubegleitungen von Einzelmaßnahmen werden mit 20 % der Honorarkosten gefördert, jedoch maximal 1.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 400 € je Wohneinheit bei größeren Gebäuden (maximal 4.000 € je Antrag). Bei Effizienzhäusern (“KfW-Standards”) verdoppeln sich die maximalen Fördersätze. Für Passivhäuser liegen die Sätze höher.
- Fassadendämmung
- Fenstertausch
- Türaustausch
- Dachdämmung
- Dämmung oberste Geschossdecke
- Kellerdecke
- Bodenflächen
ausgeschlossen von der Förderung sind Bauteile aus Tropenholz
Fördersätze
10 % auf alle förderbaren Kosten. Maximal 9.000 € Zuschuss je Wohneinheit
Die Förderung wird zusätzlich zur BAFA-Förderung ausgezahlt.
FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der BAFA (BEG EM) gestellt werden.
mehr dazu unter dem Menüpunkt: Gebäudehülle
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (RLT-Anlagen)
- Digitale Systeme “Efficiency Smart Home”
- Solarkollektoranlagen
- Wärmepumpen (siehe Förderrechner Wärmepumpe)
- Hybridheizung mit erneuerbaren Energien
- Fernwärme (siehe Fernwärmeanschluss)
- Heizungsoptimierung
Fördersätze
10 % bzw. 15 % auf alle förderbaren Kosten. Maximal 9.000 € Zuschuss je Wohneinheit
Die Förderung wird zusätzlich zur BAFA bzw KfW-Förderung ausgezahlt.
FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag nach (BEG EM) gestellt werden und müssen Teil des Sanierungsfahrplans sein.
Gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zum Thema Photovoltaik. Die Beratung soll den
FKG-Richtlinie 4.10.22
Gebäudeeigentümer*innen die Möglichkeit einer Energieversorgung durch Photovoltaik aufzeigen.
Fördersätze
60 % des Beratungshonorars, jedoch maximal
• 3.000 € für Gebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten
• 9.000 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten bzw. für Nichtwohngebäude
Eine Photovoltaikberatung ist für die Förderung von PV-Anlagen nicht verpflichtend.
PV-Anlagen werden mit bis zu 30 % der Investitionskosten gefördert. Die Förderung setzt sich auch einer Grundförderung und einer variablen Förderung zusammen. Nutzen Sie zur Berechnung der Förderung unseren PV-Förderrechner. Die Förderung kann ohne Energieberater beantragt werden.
FKG-Förderung für Bestandssanierungen
Fördersatz FKG | Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit | |
EH 40 | 20 % | 120.000€ |
EH 40 EE | 20 % | 150.000€ |
EH 55 | 20 % | 120.000€ |
EH 55 EE | 20 % | 150.000€ |
EH Denkmal | 20 % | 120.000€ |
EH Denkmal EE | 20 % | 150.000€ |
Die Förderung wird zusätzlich zur KfW-Förderung ausgezahlt.
FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der KfW (BEG WG) gestellt werden.
Förderung nur noch für sozial geförderten Wohnungsbau. Details siehe Förderrichtlinie Kapitel 4.
- EH40: 240 € je m² Wohnfläche, maximal 24.000 € je Wohneinheit
- EH40 EE: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit
- EH40 NH: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit
- EH40 Plus: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit
Die Förderung wird zusätzlich zur KfW-Förderung ausgezahlt.
FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der KfW (BEG WG) gestellt werden.
Förderung nur noch für sozial geförderten Wohnungsbau. Details siehe Förderrichtlinie Kapitel 4.
- Passivhaus Premium: 300 € je m² Wohnfläche, maximal 30.000 € je Wohneinheit
- Passivhaus Plus: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit
- Passivhaus Classic: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit
Die Förderung ist mit anderen kumulierbar.
EnerPHit im Bestand:
- Passivhaus Premium: 360 € je m² Wohnfläche, maximal 36.000 € je Wohneinheit
- Passivhaus Plus: 340 € je m² Wohnfläche, maximal 34.000 € je Wohneinheit
- Passivhaus Classic: 320 € je m² Wohnfläche, maximal 32.000 € je Wohneinheit
- EnerPhit Premium: 320 € je m² Wohnfläche, maximal 32.000 € je Wohneinheit
- EnerPHit Plus: 300 € je m² Wohnfläche, maximal 30.000 € je Wohneinheit
- EnerPhit Classic: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit
Gefördert wird der Einbau des für die Umsetzung von Mieterstrom bzw. Direktverkauf erforderlichen Zähler- und Sicherheitssystems bei neuinstallierten und bestehenden Anlagen bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden oder baulichen Einrichtungen im Zusammenhang mit diesen Gebäuden.
FKG-Richtlinie 4.10.22
4.000 € je neu eingebautem Wandlerzähler bzw. je zurückgebautem Hausanschluss
0,4 € je Wp, bis 800 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Zu den Investitionskosten zählen der Anschaffungspreis des Geräts und die Kosten für Installation und Befestigung.
02.09.2024
Gefördert wird der Einsatz von nachwachsenden Baustoffen (regional oder zertifiziert). Dies ist nur in Kombination mit der Einzelmaßnahme “Dämmung der Gebäudehülle” oder Effizienz- bzw Passivhäusern möglich.
Fördersatz
0,80 € je kg langfristig im Gebäude verbautem nachwachsendem, Kohlenstoff speicherndem Baustoff, maximal jedoch 80.000 € je Gebäude bzw. 100 % der Investitionskosten
Wir unterstützen Sie persönlich in allen Fragen rund um die Förderung. Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.
Alle Informationen zur Förderung finden Sie in der FKG-Richtlinie auf der Website der LH-München.
Alle Angaben ohne Gewähr