Fördersätze der FKG-Förderung

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Förderungen aus dem FKG-Programm.

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Die Energieberatung nach FKG-Richtlinie ist Vorraussetzung für das Stellen von Förderanträgen bei Einzelmaßnahmen.

Gefördert wird eine energetische Sanierungsberatung für bestehende Wohngebäude mit dem Ziel ein klimaneutrales Gebäude zu erreichen.
Gebäudeeigentümer*innen wird damit aufgezeigt, wie ihr Wohngebäude durch sinnvoll aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann.

FKG-Richtlinie 4.10.22

Fördersätze

Die Förderung im FKG beträgt 90% der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal:
• 2.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
• 3.700 € für Wohngebäude von 3 bis 12 Wohneinheiten
• 5.700 € für Wohngebäude mit mehr als 12 Wohneinheiten

Zusätzliche Förderung für die Vorstellung des Sanierungsfarplans bei WEGs: bis zu 1000 €

Die energetische Fachplanung und Baubegleitung während der Umsetzung der Maßnahmen durch einen anerkannten Energieberater ist Voraussetzung für die Förderung.

Baubegleitungen von Einzelmaßnahmen werden mit 20 % der Honorarkosten gefördert, jedoch maximal 1.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 400 € je Wohneinheit bei größeren Gebäuden (maximal 4.000 € je Antrag). Bei Effizienzhäusern (“KfW-Standards”) verdoppeln sich die maximalen Fördersätze. Für Passivhäuser liegen die Sätze höher.

  • Fassadendämmung
  • Fenstertausch
  • Türaustausch
  • Dachdämmung
  • Dämmung oberste Geschossdecke
  • Kellerdecke
  • Bodenflächen

ausgeschlossen von der Förderung sind Bauteile aus Tropenholz

Fördersätze

15 % auf alle förderbaren Kosten. Maximal 9.000 € Zuschuss je Wohneinheit
Die Förderung wird zusätzlich zur BAFA-Förderung ausgezahlt.

FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der BAFA (BEG EM) gestellt werden.

mehr dazu unter dem Menüpunkt: Gebäudehülle

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (RLT-Anlagen)
  • Digitale Systeme “Efficiency Smart Home”
  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpen (siehe Förderrechner Wärmepumpe)
  • Hybridheizung mit erneuerbaren Energien
  • Fernwärme (siehe Fernwärmeanschluss)
  • Heizungsoptimierung

Fördersätze

15 % auf alle förderbaren Kosten. Maximal 9.000 € Zuschuss je Wohneinheit
Die Förderung wird zusätzlich zur BAFA-Förderung ausgezahlt.

FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der BAFA (BEG EM) gestellt werden.

Gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zum Thema Photovoltaik. Die Beratung soll den
Gebäudeeigentümer*innen die Möglichkeit einer Energieversorgung durch Photovoltaik aufzeigen.

FKG-Richtlinie 4.10.22

Fördersätze

60 % des Beratungshonorars, jedoch maximal
• 3.000 € für Gebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten
• 9.000 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten bzw. für Nichtwohngebäude

Eine Photovoltaikberatung ist für die Förderung von PV-Anlagen nicht verpflichtend.

PV-Anlagen werden mit bis zu 30 % der Investitionskosten gefördert. Die Förderung setzt sich auch einer Grundförderung und einer variablen Förderung zusammen. Nutzen Sie zur Berechnung der Förderung unseren PV-Förderrechner. Die Förderung kann ohne Energieberater beantragt werden.

FKG-Förderung für Bestandssanierungen

Fördersatz FKGHöchstgrenze der
förderfähigen Kosten
je Wohneinheit
EH 4020 %120.000€
EH 40 EE20 %150.000€
EH 5520 %120.000€
EH 55 EE20 %150.000€
EH Denkmal20 %120.000€
EH Denkmal EE20 %150.000€

Die Förderung wird zusätzlich zur KfW-Förderung ausgezahlt.

FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der KfW (BEG WG) gestellt werden.

  • EH40: 240 € je m² Wohnfläche, maximal 24.000 € je Wohneinheit
  • EH40 EE: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit
  • EH40 NH: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit
  • EH40 Plus: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit

Die Förderung wird zusätzlich zur KfW-Förderung ausgezahlt.

FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der KfW (BEG WG) gestellt werden.

  • Passivhaus Premium: 300 € je m² Wohnfläche, maximal 30.000 € je Wohneinheit
  • Passivhaus Plus: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit
  • Passivhaus Classic: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit

Die Förderung ist mit anderen kumulierbar.

EnerPHit im Bestand:

  • Passivhaus Premium: 360 € je m² Wohnfläche, maximal 36.000 € je Wohneinheit
  • Passivhaus Plus: 340 € je m² Wohnfläche, maximal 34.000 € je Wohneinheit
  • Passivhaus Classic: 320 € je m² Wohnfläche, maximal 32.000 € je Wohneinheit
  • EnerPhit Premium: 320 € je m² Wohnfläche, maximal 32.000 € je Wohneinheit
  • EnerPHit Plus: 300 € je m² Wohnfläche, maximal 30.000 € je Wohneinheit
  • EnerPhit Classic: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit

Gefördert wird der Einbau des für die Umsetzung von Mieterstrom bzw. Direktverkauf erforderlichen Zähler- und Sicherheitssystems bei neuinstallierten und bestehenden Anlagen bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden oder baulichen Einrichtungen im Zusammenhang mit diesen Gebäuden.

FKG-Richtlinie 4.10.22

4.000 € je neu eingebautem Wandlerzähler bzw. je zurückgebautem Hausanschluss

0,4 € je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Zu den Investitionskosten zählen der Anschaffungspreis des Geräts und die Kosten für Installation und Befestigung.

FKG-Richtlinie 4.10.22

Gefördert wird der Einsatz von nachwachsenden Baustoffen (regional oder zertifiziert). Dies ist nur in Kombination mit der Einzelmaßnahme “Dämmung der Gebäudehülle” oder Effizienz- bzw Passivhäusern möglich.

Fördersatz

0,80 € langfristig im Gebäude verbautem nachwachsendem, Kohlenstoff speicherndem Baustoff, maximal jedoch 80.000 € je Gebäude bzw. 100 % der Investitionskosten

Wir unterstützen Sie persönlich in allen Fragen rund um die Förderung. Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.

Alle Informationen zur Förderung finden Sie in der FKG-Richtlinie auf der Website der LH-München.

Alle Angaben ohne Gewähr