Fördersätze der FKG-Förderung
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Förderungen aus dem FKG-Programm.
Die FKG-Förderung der Sanierungsberatung ist 2023 ausgelaufen und kann nicht mehr beantragt werden. Laufende Anträge werden aber noch gefördert.
Alternativ ist eine Förderung eines individuellen Sanierungsfahrplans möglich. Die Fördersätze betragen 1.300 € für Gebäude mit 1 & 2 Wohneinheiten bzw. 1.700 € bei 3 und mehr Wohneinheiten. Es werden maximal 80 % des Beraterhonorars gefördert.
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung während der Umsetzung der Maßnahmen durch einen anerkannten Energieberater ist Voraussetzung für die Förderung.
Baubegleitungen von Einzelmaßnahmen werden mit 20 % der Honorarkosten gefördert, jedoch maximal 1.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 400 € je Wohneinheit bei größeren Gebäuden (maximal 4.000 € je Antrag). Bei Effizienzhäusern (“KfW-Standards”) verdoppeln sich die maximalen Fördersätze. Für Passivhäuser liegen die Sätze höher.
- Fassadendämmung
- Fenstertausch
- Türaustausch
- Dachdämmung
- Dämmung oberste Geschossdecke
- Kellerdecke
- Bodenflächen
ausgeschlossen von der Förderung sind Bauteile aus Tropenholz
Fördersätze
15 % auf alle förderbaren Kosten. Maximal 9.000 € Zuschuss je Wohneinheit
Die Förderung wird zusätzlich zur BAFA-Förderung ausgezahlt.
FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der BAFA (BEG EM) gestellt werden.
mehr dazu unter dem Menüpunkt: Gebäudehülle
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (RLT-Anlagen)
- Digitale Systeme “Efficiency Smart Home”
- Solarkollektoranlagen
- Wärmepumpen (siehe Förderrechner Wärmepumpe)
- Hybridheizung mit erneuerbaren Energien
- Fernwärme (siehe Fernwärmeanschluss)
- Heizungsoptimierung
Fördersätze
15 % auf alle förderbaren Kosten. Maximal 9.000 € Zuschuss je Wohneinheit
Die Förderung wird zusätzlich zur BAFA-Förderung ausgezahlt.
FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der BAFA (BEG EM) gestellt werden.
Gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zum Thema Photovoltaik. Die Beratung soll den
FKG-Richtlinie 4.10.22
Gebäudeeigentümer*innen die Möglichkeit einer Energieversorgung durch Photovoltaik aufzeigen.
Fördersätze
60 % des Beratungshonorars, jedoch maximal
• 3.000 € für Gebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten
• 9.000 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten bzw. für Nichtwohngebäude
Eine Photovoltaikberatung ist für die Förderung von PV-Anlagen nicht verpflichtend.
PV-Anlagen werden mit bis zu 30 % der Investitionskosten gefördert. Die Förderung setzt sich auch einer Grundförderung und einer variablen Förderung zusammen. Nutzen Sie zur Berechnung der Förderung unseren PV-Förderrechner. Die Förderung kann ohne Energieberater beantragt werden.
FKG-Förderung für Bestandssanierungen
Fördersatz FKG | Höchstgrenze der förderfähigen Kosten je Wohneinheit | |
EH 40 | 20 % | 120.000€ |
EH 40 EE | 20 % | 150.000€ |
EH 55 | 20 % | 120.000€ |
EH 55 EE | 20 % | 150.000€ |
EH Denkmal | 20 % | 120.000€ |
EH Denkmal EE | 20 % | 150.000€ |
Die Förderung wird zusätzlich zur KfW-Förderung ausgezahlt.
FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der KfW (BEG WG) gestellt werden.
- EH40: 240 € je m² Wohnfläche, maximal 24.000 € je Wohneinheit
- EH40 EE: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit
- EH40 NH: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit
- EH40 Plus: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit
Die Förderung wird zusätzlich zur KfW-Förderung ausgezahlt.
FKG-Förderanträge können nur in Kombination mit einem Förderantrag bei der KfW (BEG WG) gestellt werden.
- Passivhaus Premium: 300 € je m² Wohnfläche, maximal 30.000 € je Wohneinheit
- Passivhaus Plus: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit
- Passivhaus Classic: 260 € je m² Wohnfläche, maximal 26.000 € je Wohneinheit
Die Förderung ist mit anderen kumulierbar.
EnerPHit im Bestand:
- Passivhaus Premium: 360 € je m² Wohnfläche, maximal 36.000 € je Wohneinheit
- Passivhaus Plus: 340 € je m² Wohnfläche, maximal 34.000 € je Wohneinheit
- Passivhaus Classic: 320 € je m² Wohnfläche, maximal 32.000 € je Wohneinheit
- EnerPhit Premium: 320 € je m² Wohnfläche, maximal 32.000 € je Wohneinheit
- EnerPHit Plus: 300 € je m² Wohnfläche, maximal 30.000 € je Wohneinheit
- EnerPhit Classic: 280 € je m² Wohnfläche, maximal 28.000 € je Wohneinheit
Gefördert wird der Einbau des für die Umsetzung von Mieterstrom bzw. Direktverkauf erforderlichen Zähler- und Sicherheitssystems bei neuinstallierten und bestehenden Anlagen bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden oder baulichen Einrichtungen im Zusammenhang mit diesen Gebäuden.
FKG-Richtlinie 4.10.22
4.000 € je neu eingebautem Wandlerzähler bzw. je zurückgebautem Hausanschluss
0,4 € je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Zu den Investitionskosten zählen der Anschaffungspreis des Geräts und die Kosten für Installation und Befestigung.
FKG-Richtlinie 4.10.22
Gefördert wird der Einsatz von nachwachsenden Baustoffen (regional oder zertifiziert). Dies ist nur in Kombination mit der Einzelmaßnahme “Dämmung der Gebäudehülle” oder Effizienz- bzw Passivhäusern möglich.
Fördersatz
0,80 € je kg langfristig im Gebäude verbautem nachwachsendem, Kohlenstoff speicherndem Baustoff, maximal jedoch 80.000 € je Gebäude bzw. 100 % der Investitionskosten
Wir unterstützen Sie persönlich in allen Fragen rund um die Förderung. Stellen Sie eine unverbindliche Anfrage.
Alle Informationen zur Förderung finden Sie in der FKG-Richtlinie auf der Website der LH-München.
Alle Angaben ohne Gewähr