FKG-Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle
Energetische Ertüchtigungen der Gebäudehülle können staatlich gefördert werden. Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen die Arbeiten durch einen Energieberater begleitet werden und festgelegten Mindeststandards entsprechen. Die Förderung bezieht sich immer auf alle im Kontext der Maßnahme stehenden Kosten, wie z.B. Material- und Handwerkerkosten.
Fenstertausch
20% BAFA-Förderung
+ 15% FKG-Förderung
Gesamt: 35%
Alle Fenstertypen können gefördert werden. Ob Holz- Plastik oder Alufenster, Terassentüren oder Festverglasungen. Wichtig ist nur ein hoher energetischer Standard gemäß dem FKG-Bericht und ein fachgerechter Einbau.
Dachdämmung
20% BAFA-Förderung
+ 15% FKG-Förderung
Gesamt: 35%
Fachgerecht ausgeführte Dachdämmungen werden mit 35 % Prozent der Maßnahmenkosten gefördert.
Fassadendämmung
20% BAFA-Förderung
+ 15% FKG-Förderung
Gesamt: 35%
Fassadendämmungen wie z.B. Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) oder vorgehängte Fassaden werden unabhängig vom genutzten Dämmmaterial gefördert. Innendämmungen erreichen nur in seltenen Fällen den für die Förderung nötigen Mindeststandard und können daher meist nicht gefördert werden. Gerne prüfen wir Ihren Einzelfall auf Förderfähigkeit und bauphysikalische Machbarkeit.
Kellerdeckendämmung
Kellerdeckendämmungen sind oft in Eigenleistung umsetzbar und sparen bei geringer Investition viel an Heizkosten ein. Die Förderhöhe ist gleich der anderen Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Dämmung oberste Geschossdecke
Wenn das Dach ungedämmt und der Dachboden nicht beheizt wird, bietet sich meist eine Dämmung der obersten Geschossdecke an. Die Förderhöhe ist gleich der anderen Maßnahmen an der Gebäudehülle.