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Häufige Fragen zur FKG-Förderung der Stadt München

Das “Förderprogramm für Klimaneutrale Gebäude” (FKG-Förderung) im Detail. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Förderprogramm der Stadt München.

Wer darf die FKG-Förderung beantragen?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich und sonstig selbstständig tätige Personen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern
    oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer*innen und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich
    Wohnungsbaugenossenschaften

Die Förderung kann nur für Gebäude im Stadtgebiet München beantragt werden (PLZ 80331 bis 81929)

Kann ich als Mieter die Förderung beantragen?

Nein, Mieter können keine FKG-Förderung in Anspruch nehmen. Ausgenommen davon ist die Förderung für Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerk).

Welche Anforderungen werden an das Gebäude gestellt?

Es können alle Bestandsgebäude, deren Fertigstellung zehn Jahre zurückliegt, gefördert werden (Stichtag: Bauantrag bzw. Bauanzeige).

Kann ich die Förderung beantragen, nachdem die Handwerker beauftragt wurden oder die Arbeiten schon begonnen haben?

Nein. Die Förderung kann nur VOR Beauftragung der Arbeiten beantragt werden.

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Auf dem Portal der LH-München.

Kann ich die Förderung ohne einen Energieberater beantragen?

Nein, die Förderung kann nur beantragt werden, nachdem ein Sanierungsfahrplan erstellt und eingereicht worden ist. Der Bericht muss dabei den strengen Anforderungen der FKG-Richtlinie entsprechen. Hier können Sie eine FKG-konforme Energieberatung beauftragen.
Ausgenommen ist u.a. die PV-Förderung, diese kann ohne einen Energieberater beantragt werden.

Kann ich die FKG-Förderung ohne einen FKG-Bericht beantragen?

Um sicherzustellen, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt und sinnvoll sind, schreibt die FKG-Richtlinie eine Energieberatung mit Erstellung eines Beratungsberichts als Voraussetzung des Fördermittelantrags vor. Fordern Sie bei uns unverbindlich ein Angebot für eine Energieberatung an. Ausgenommen von der Beratungspflicht ist unter anderem die PV-Förderung.

Muss ich alle Sanierungsschritte aus dem Sanierungsfahrplan umsetzen?

Nein. Es dürfen auch nur einzelne Sanierungsschritte durchgeführt werden. Weiterhin schreibt die LH-München:

Nicht förderschädlich sind folgende Abweichungen von beantragten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierungsberatung:

  • Unwesentliche inhaltliche Abweichungen der entsprechenden Maßnahme, solange der Zielstandard weiterhin erreichbar bleibt
  • Übererfüllung der entsprechenden Maßnahme
  • Änderung der Reihenfolge von Maßnahmen
  • Änderungen der zeitlichen Umsetzung von Maßnahmen
Quelle: Informationsseite zur FKG-Förderung

Wird die Erstellung des FKG-Berichts von der LH-München gefördert?

Die Förderung für Sanierungsberichte ist 2023 ausgelaufen. Sie können aber eine BAFA-Förderung für einen iSFP beantragen. Die Baubegleitung bei Umsetzung der Maßnahmen wird weiterhin gefördert.

Können Fördermittel der BAFA oder KfW für Maßnahmen kumuliert werden?

Die Förderungen sind bis zur Förderhöchstgrenze der jeweiligen Programme kombinierbar. In den meisten Fällen ist eine Gesamtförderung von 60 % möglich.

Wie lange dauert die Erstellung des Sanierungsfahrplans?

In der Regel erhalten Sie den Bericht von uns innerhalb von 4 Wochen. In dringenden Fällen kann der Bericht schneller erstellt werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Folgende Maßnahmen werden u.a. gefördert:

  • Dämmung der Gebäudehülle (z.B. Fassadendämmung mit einem Wärmedämmverbundsystem, die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke sowie des Kellers)
  • Austausch von Fenstern
  • Austausch von Außentüren
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • digitale Systeme für ein “Efficiency Smart Home”
  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpen
  • Fernwärmeanschluss
  • Heizungsoptimierung
  • PV-Anlagen

Ebenfalls werden Komplettsanierungen zu Passivhäusern oder zum KfW-Effizienhaus gefördert.
Mehr Informationen zu den Fördersätzen erhalten Sie hier.

Werden Eigenleistungen gefördert?

Ja. Die Materialkosten von Eigenleistungen sind nach BAFA (BEG EM) voll förderbar, wenn der Förderantrag nach dem 1.1.2023 gestellt worden ist. Eine FKG-Förderung ist für Anträge nach dem 13.02.2023 möglich, sofern die BAFA auch fördert. Wichtig dabei: Die Maßnahmen müssen durch einen Energieberater begleitet werden und alle Rechnungen der Materialbestellungen müssen auf den/die AntragstellerIn ausgestellt sein. In manchen Fällen kann auch ein Fachunternehmen die fachgerechte Ausführung der Arbeiten bestätigen. Es muss immer der Förderantrag vor Materialbestellung oder -kauf gestellt sein, sonst ist keine Förderung möglich.

Kann eine FKG-Förderung nur für eine Wohnung oder einen Gebäudeteil beantragt werden?

Nein. Ein Förderantrag bezieht sich immer auf das Gesamtgebäude.

Wie lange dauert die Prüfung und Auszahlung der Fördermittel?

Die Prüfung der Anträge und Bindung der Fördermittel funktioniert automatisiert bei der Antragstellung. Nach Abschluss der Maßnahme wird ein Verwendungsnachweis im FKG-Portal hochgeladen. Die darauffolgende Prüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Nach positivem Bescheid werden die Fördermittel binnen 6-8 Wochen ausbezahlt.

Alle Angaben ohne Gewähr